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Zum Verhältnis Ad-hoc Publizität und Übernahmerecht

GesellschaftsrechtJudikaturMag. Robert Leuthner, LL.M., RAAecolex 2012, 620 - 621 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der UVS der Frage zu widmen, ob es sich bei den übernahmerechtlichen Regelungen um eine lex specialis zur börsegesetzlichen ad-hoc Pflicht handelt und geht somit auf das Spannungsfeld zwischen ad-hoc Publizität und Übernahmerecht ein.

Rechtsgrundlagen: § 48d BörseG; § 9 Abs 2 VStG; § 6 ÜbG

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