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Der Vorarlberger Bewährungshelfer im DBA-Liechtenstein

SteuerrechtJudikaturK.Daxkobler; E. Hütter; I. Kerschner; K. Simader (Bearbeitung)ecolex 2012/263ecolex 2012, 646 - 647 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der VwGH die Frage, ob im Falle eines in Vorarlberg ansässigen Bewährungshelfers, der täglich nach Liechtenstein zu seiner Arbeitsstelle pendelt, Art 19 DBA-Liechtenstein anzuwenden ist, so er seine Dienste vermeintlich beamtengleich dem Staat Liechtenstein erbringt.

Rechtsgrundlagen: Art 19 DBA-Liechtenstein; Art 19 OECD-MA

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