Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat beantwortet die Frage, ob sich aus zwei Feststellungsbescheiden auf gleicher Bescheidstufe, die den selben Sachverhalt beurteilen, materielle Abhängigkeit und daher auch Grundlagenähnlichkeit ableiten lässt.
Rechtsgrundlagen: § 295 Abs 3 BAO; § 307 Abs 3 BAO