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Keine Berichtigung ohne Unrichtigkeit

SteuerrechtJudikaturMag. Elisabeth Knechtl, WU Wien; Mag. Markus Knechtl, FA NÖ (Bearbeitung)ecolex 2012/191ecolex 2012, 431 - 432 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht klärend der Frage nach, ob die Voraussetzungen für eine Bescheidberichtigung nach § 293 BAO vorliegen, wenn nach einer erfolgten Betriebsprüfung Bescheide aufgehoben und danach die früher ergangenen Bescheide berichtigt wurden.

Rechtsgrundlagen: § 293 BAO; § 299 BAO; § 303 BAO

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