§ 1 Abs 1 Z1 UWG; § 8 RAO; § 158j VersVG
Mit seiner Entscheidung widmet sich der erkennende Senat dem fraglichen Selbstregulierungsrecht eines Rechtsschutzversicherers, wobei Karauschek auf diesen Themenbereich in Hinblick auf Stimmen in Judikatur und Lehre vertiefend eingeht.