§ 875 ABGB; § 871 ABGB
Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung geht der erkennende Senat der Frage nach, ob auch für Verhandlungsgehilfen der vertragsschließenden Parteien im Regime des § 875 ABGB schadenersatzrechtlich einzustehen ist. Wer ist in concreto als Verhandlungsgehilfe zu werten?