Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass das Patentamt in der Lage ist, auch nach Rückziehung eines Nichtigkeitsantrags in einem Löschungsverfahren das Verfahren amtswegig fortzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 24 PatV-EG; § 112 PatV-EG