Zusammenfassung: Die Verfasser gehen mit ihrem Beitrag der Frage nach, ob dem Arbeitnehmer auch dann Geldersatz für seinen Reiseaufwand zusteht, wenn nur geringfügige oder überhaupt keine Aufwendungen zu tätigen waren, weil Leistungen in natura bereitgestellt werden. Steht uU ein Kollektivvertrag der reinen Naturalleistung entgegen?
Rechtsgrundlagen: § 1014 ABGB