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Wann gilt eine Sicherstellung bzw. Befriedigung als "vorgenommen" iSd §§ 30, 31 IO?

InsolvenzrechtAufsatzDr. Clemens Kriechbaumer, RAecolex 2012, 399 - 401 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Unter Bezugnahme auf die insolvenzrechtliche Gläubigeranfechtung thematisiert Kriechbaumer die Frage, unter welchen Voraussetzungen Sicherstellung und Befriedigung innerhalb der kritischen Frist vorliegt, indem er einerseits auf grundbuchsrechtliche Fragen und andererseits auf die Anfechtbarkeit von Zessionen eingeht.

Rechtsgrundlagen: § 30 IO; § 31 IO; § 56 GBG; § 1435 ABGB; § 1409 ABGB

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