Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, unter welchen gegebenen Voraussetzungen von der wirtschaftlichen Einheit eines Bauträgervertrags auszugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 4 BTVG
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Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, unter welchen gegebenen Voraussetzungen von der wirtschaftlichen Einheit eines Bauträgervertrags auszugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 4 BTVG
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