Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH gegenständlich der Frage nach, ob in concreto finanzielle Engpässe des Werkunternehmers unter Umständen dessen Leistungsbereitschaft entgegenstehen können.
Rechtsgrundlagen: § 1168 ABGB
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH gegenständlich der Frage nach, ob in concreto finanzielle Engpässe des Werkunternehmers unter Umständen dessen Leistungsbereitschaft entgegenstehen können.
Rechtsgrundlagen: § 1168 ABGB