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NeuFöG: Firmenbuchauszug iSd § 365g GewO auch gebührenbefreit

GebührenrechtAufsatzUniv.-Lektor MMag. Dr. Klaus Hilber, StBecolex 2012, 259 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Hilber spricht im Rahmen seines Kurzbeitrags die Gebührenfreiheit von Firmenbuchauszügen in Hinblick auf den Anwendungsbereich des § 365g GewO an.

Rechtsgrundlagen: § 365g GewO

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