Zusammenfassung: Die erkennende Instanz hatte sich in entschiedener Sache der Frage zu widmen, ob die Ankündigung von "sensationellen Geschenkaktionen" gegenüber Kunden dem Zugabeverbot zuwiderläuft.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 1 UWG
Zusammenfassung: Die erkennende Instanz hatte sich in entschiedener Sache der Frage zu widmen, ob die Ankündigung von "sensationellen Geschenkaktionen" gegenüber Kunden dem Zugabeverbot zuwiderläuft.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 1 UWG