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Kein Anspruch auf Rückdatierung des Dienstzeugnisses

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2012/108ecolex 2012, 251 - 252 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob ein Arbeitnehmer die Rückdatierung eines Dienstzeugnisses verlangen kann, wenn er mit dessen Inhalt nicht zufrieden ist. Wurde eine Lugurkunde geschaffen?

Rechtsgrundlagen: § 39 AngG

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