vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zurechnung der Umsätze an den Betreiber mehrerer (Erotik-)Massagestudios

SteuerrechtJudikaturMag. Kasper Dziurdz, WU Wien (Bearbeitung); Mag. Marco Laudacher, UFS Linz (Anmerkung)ecolex 2012/115ecolex 2012, 262 - 264 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Betriebsergebnisse dem Betreiber mehrerer Erotik-Massagestudios zuzurechnen sind, wenn Umsätze von den Masseurinnen selbst erwirtschaftet werden und der Betreiber ihnen einen Mietanteil verrechnet.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 UStG; § 184 Abs 3 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!