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Panikresistente Bedienbarkeit ist geschuldete Eigenschaft

SchuldrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/79ecolex 2012, 204 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der OGH thematisiert mit seiner Entscheidung die Frage, ob das panikresistente Abschalten eines Motors gewährleistungsrechtlich als Mangel relevant sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 922 ABGB

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