Zusammenfassung: Kainz widmet seinen Beitrag der Frage, ob geschädigte Anleger Beweismittel eines Ermittlungsverfahrens in Form von vor dem Staatsanwalt aufgenommenen Protokollen im Zivilprozess als Beweismittel verwenden können.
Rechtsgrundlagen: § 281a ZPO; § 292 Abs 1 ZPO