Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung geht der OGH der Frage nach, welches Gericht über einen Zurückweisungsantrag zu entscheiden hat und wie vorzugehen ist, wenn der Nebenintervenient erst nach Verstreichen der Rechtsmittelfrist beitritt.
Rechtsgrundlagen: § 17 ZPO; § 18 ZPO; § 502 ABGB