Art 5 Abs 3 EuGVVO
Mit seinem Beitrag geht der Autor unter kollissionsrechtlichen Gesichtspunkten auf den entsprechenden Aktivgerichtsstand für Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ein.
EuGH C-509/09
Art 5 Abs 3 EuGVVO
Mit seinem Beitrag geht der Autor unter kollissionsrechtlichen Gesichtspunkten auf den entsprechenden Aktivgerichtsstand für Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ein.
EuGH C-509/09