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Keine Notariatsaktspflicht auch bei Aufgriffsrechten, bei denen es sich um formelle Satzungsbestandteile handelt

GesellschaftsrechtAufsatzDr. Wolfgang Sindelar, RAecolex 2012, 48 - 51 Heft 1 v. 1.1.2012

§ 49 GmbHG

Vorliegender Beitrag geht, unter Zugrundelegung der Entscheidung des OGH 6 Ob 63/10y, der Frage nach, ob in Bezug auf Aufgriffsrechte, welche als formelle Satzungsbestandteile bewertbar sind, eine Ausnahme von der Notariatsaktspflicht besteht. Wie sind dahingehend materielle Satzungsbestandteile zu werten?

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