Zusammenfassung: Auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 VersVG; § 165 VersVG; § 178i VersVG
Zusammenfassung: Auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 VersVG; § 165 VersVG; § 178i VersVG