Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welche Rechtsordnung im Regime der Rom-II Verordnung in Bezug auf Urheber- und Lauterkeitsrecht heranzuziehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 34 IPRG; § 48 IPRG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welche Rechtsordnung im Regime der Rom-II Verordnung in Bezug auf Urheber- und Lauterkeitsrecht heranzuziehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 34 IPRG; § 48 IPRG
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