Zusammenfassung: Gegenständlich würdigt der OGH die Frage, ob der Exekutionsvollzug in Form der Vollziehung eines Arrestpfandrechts nach deutschem Recht in Österreich durch die Exekution zur Sicherstellung bewirkt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 370 EO; Art 38 EuGVVO; § 916 dZPO