Zusammenfassung: Der Verfasser geht im Rahmen seines Beitrags auf die Frage ein, ob die verpflichtende Eintragung in das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register aus europarechtlicher Perspektive zu rechtfertigen und aufrechtzuerhalten ist. Wirken solche Vorschriften diskriminierend?
Rechtsgrundlagen: § 5 LobbyG; § 10 LobbyG