Zusammenfassung: Der erkennende Fachsenat würdigt mit dieser Entscheidung die Frage, welche Eintragungen das Firmenbuchgericht in Hinblick auf die Änderung der Stiftungserklärung vornehmen kann, wenn der Stifter sich zwar eine Änderung vorbehalten hat, vor einer solchen aber verstirbt.
Rechtsgrundlagen: § 3 PSG; § 34 PSG; § 10 Abs 2 FBG