Zusammenfassung: Der Autor geht im Rahmen seines Beitrags auf die Frage ein, ob sich aufgrund der Entgegennahme von Kapitalbeträgen bei der Verbringung von Schweizer Kapitalvermögen von ebendort der Übernehmer ins finanz- oder gar strafrechtliche Unrecht setzt.
Rechtsgrundlagen: § 33 FinStrG; § 248 FinStrG; § 165 StGB; § 299 StGB