Zusammenfassung: Vorliegend klärt das Höchstgericht, ob erst künftig entstehende Mietrechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen der Parteien zu Dritten einer Feststellungsklage zugänglich sind.
Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO; § 406 ZPO
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Zusammenfassung: Vorliegend klärt das Höchstgericht, ob erst künftig entstehende Mietrechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen der Parteien zu Dritten einer Feststellungsklage zugänglich sind.
Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO; § 406 ZPO
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