Zusammenfassung: Gegenständlich geht der erkennende Fachsenat der Frage nach, ob sich die Verkürzung der Verfallsfrist von Thermengutscheinen auf zwei Jahre rechtfertigen lässt.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 1479 ABGB
Zusammenfassung: Gegenständlich geht der erkennende Fachsenat der Frage nach, ob sich die Verkürzung der Verfallsfrist von Thermengutscheinen auf zwei Jahre rechtfertigen lässt.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB; § 1479 ABGB