Zusammenfassung: Vorliegend wendet sich der OGH der Frage zu, ob die Verpackung von Süßspeisen in der Form von "Schwedenbomben" auch aufgrund der Durchsichtigkeit des umgebenden Materials technisch bedingt oder wettbewerbswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG; § 6 Abs 2 MSchG; § 9 Abs 3 UWG