Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob im Falle der Anmietung eines Grundstücks zwecks Errichtung eines Erholungsheims für Bauarbeiter in Form eines Superädifikates die Kündigungsschutzregeln des MRG analog heranzuziehen sind und ob der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 4 MRG greift.
Rechtsgrundlagen: § 435 ABGB; § 1 Abs 2 Z 4 MRG