Zusammenfassung: Auf dem Wege zu seiner Entscheidung thematisiert der erkennende Senat, unter welchen Voraussetzungen beim Autokauf "noch" von einem Neuwagen auszugehen ist, indem er Bagatellschäden behandelt und Fabriksneuheit mit Fehlerfreiheit des Fahrzeuges in ein Verhältnis setzt.
Rechtsgrundlagen: § 922 ABGB; ÖNORM V 5051