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Zur Ausnahmegenehmigung nach § 104a WRG

WasserrechtJudikaturMag. Paul Reichel, RAAecolex 2012, 1025 - 1028 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Reichel thematisiert mit seiner Arbeit, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser Zielzustände erwirkt werden können. Dabei geht er auf die Tatbestandselemente vorgenannter Norm ein und spricht die Alternativenprüfung an.

Rechtsgrundlagen: § 104a WRG

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