Zusammenfassung: Reichel thematisiert mit seiner Arbeit, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser Zielzustände erwirkt werden können. Dabei geht er auf die Tatbestandselemente vorgenannter Norm ein und spricht die Alternativenprüfung an.
Rechtsgrundlagen: § 104a WRG