Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der EuGH der Beeinträchtigung der Kapitalverkehrsfreiheit durch die Ausgabe von Sonderaktien zu, welche mit Sonderrechten verbunden sind.
Rechtsgrundlagen: Art 56 EG; Art 43 EG; § 12 AktG; § 47 AktG; § 86 AktG