Zusammenfassung: In entschiedener Sache klärt die erkennende Instanz die Frage, ob die Zugabe eines Kleinwagens im Wert von mehr als 11.000.- Euro wettbewerbsrechtlich zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 1 Z 1 UWG
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Zusammenfassung: In entschiedener Sache klärt die erkennende Instanz die Frage, ob die Zugabe eines Kleinwagens im Wert von mehr als 11.000.- Euro wettbewerbsrechtlich zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 1 Z 1 UWG
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