Zusammenfassung: In Hinblick auf ein strafrechtlich pönalisiertes Verhalten eines Arbeitnehmers hatte sich der OGH in angesprochener Sache der Frage zuzuwenden, wie lange der Arbeitgeber mit der Entlassung zuwarten darf. Kann er den Ausgang des Strafverfahrens abwarten?
Rechtsgrundlagen: § 82 lit g GewO 1859