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Keine ausschließliche Zuständigkeit nach Art 22 Nr. 2 EuGVVO, wenn die bekl juristische Person sich auf ultra-vires-Handeln beruft

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2011/243ecolex 2011, 629 - 631 Heft 7 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Der EuGH widmet sich auf dem Weg zu seiner Entscheidung der Frage, ob im Rahmen einer Bezugnahme auf die ultra-vires-Lehre rechtlicher Raum für eine ausschließliche Zuständigkeit iSd EuGVVO bleibt. Sind demnach satzungswidrige Beschlüsse von Organen juristischer Personen gültig?

Rechtsgrundlagen: Art 22 Nr 2 EuGVVO

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