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Zur Qualifikation von Forderungen der Miteigentümer

ZivilrechtAufsatzMag. Alfred Tanczos, Richter OLG Graz; Dr. Thomas Schoditsch, OLG Graz, ehem. wiss. Mitarbeiter an der Karl-Franzens-Universität Grazecolex 2011, 504 - 505 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: In dem Beitrag stellen sich die Autoren der Frage, wie Forderungen von Miteigentümern generell zu qualifizieren sind und, in welchen Fällen die Judikatur von einer Gesamthandforderung auszugehen hat.

Rechtsgrundlagen: § 1425 ABGB; § 2 Abs 5 WEG; § 890 ABGB; § 364 ABGB; § 848 ABGB; § 889 ABGB

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