Zusammenfassung: In dem Beitrag stellen sich die Autoren der Frage, wie Forderungen von Miteigentümern generell zu qualifizieren sind und, in welchen Fällen die Judikatur von einer Gesamthandforderung auszugehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1425 ABGB; § 2 Abs 5 WEG; § 890 ABGB; § 364 ABGB; § 848 ABGB; § 889 ABGB