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Beraterhaftung: Immer für den Vertrauensschaden als "Nichterfüllungsschaden" - manchmal auch für den "klassischen" Nichterfüllungsschaden.

SchadenersatzrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wienecolex 2011/198ecolex 2011, 515 Heft 6 v. 1.6.2011

§ 1300 ABGB

Georg Wilhelm nimmt Bezug auf die OGH Entscheidung vom 24.02.2011, 6 Ob 8/11m und bietet, nach eigener Angabe, eine Begriffsentwirrung. Der Autor klärt darüber auf, nach welchen Grundsätzen ein Anlageberater bei falscher Beratung einem Anleger haftet.

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