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Keine Zuständigkeit aus Art 31 EuGVVO für einstweilige Unterlassungsverfügung ohne reale Verknüpfung zu Österreich

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2011/173ecolex 2011, 417 - 418 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht klarstellend der Frage nach, ob nationalen Gerichten in Ermangelung einer realen Verknüpfung eine Zuständigkeit für einstweilige Unterlassungsverfügungen zukommt.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 3 EuGVVO; Art 31 EuGVVO

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