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Kein Kostenersatz für Kostenrekursbeantwortung

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2011/171ecolex 2011, 413 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob einer Partei für die Kostenrekursbeantwortung Kostenersatz zusteht.

Rechtsgrundlagen: § 41 ZPO; § 50 ZPO; § 55 ZPO

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