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Sonderkonditionen für Ryanair am Flughafen Bratislava keine Beihilfe

EuroparechtJudikaturMag. Dr. Birgit Rumersdorfer, LL.M., Univ. Linzecolex 2011, 485 - 487 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Beihilfencharakter von Sonderkonditionen als erlaubtes, marktwirtschaftliches Verhalten für Ryanair am Flughafen Bratislava.

Schlagwörter:

Sonderkonditionen; Ryanair; Bratislava; Flughafen;

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