§ 1 UWG; § 14 UWG; § 11 TabakG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der fraglichen Haftung für Gehilfen iZm dem Einstehenmüssen für wettbewerbswidriges Verhalten. Ist dessen Kenntnis eines Wettbewerbsverstoßes Voraussetzung für die Rechtswidrigkeit des Verstoßes?
OGH 5. 10. 2010, 4 Ob 159/10a