§ 230 ABGB; § 1295 ABGB; § 1300 ABGB
Vorliegende Entscheidung hatte sich der zivilrechtlichen Prüfpflicht iZm mündelsicheren Wertpapieren zu befassen und weiters die Haftung eines Sachverständigen für die Richtigkeit seiner Aussagen einer rechtlichen Analyse zuzuführen.