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Motivkündigung wegen Geltendmachung nicht offenbar unberechtigter Ansprüche

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2011/145ecolex 2011, 353 - 354 Heft 4 v. 1.4.2011

§ 105 Abs 3 ArbVG; § 105 Abs 5 ArbVG

Vorliegende Entscheidung befasst sich mit "erlaubten" Motiven in Hinblick auf Kündigungen und der Beweislastverteilung näher.

OGH 22. 12. 2010, 9 ObA 27/10a

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