Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung hatte der OGH die Mangelhaftigkeit eines erstinstanzlichen Verfahrens aufgrund einer unterlassenen Zeugeneinvernahme zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 196 ZPO; § 281a ZPO
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Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung hatte der OGH die Mangelhaftigkeit eines erstinstanzlichen Verfahrens aufgrund einer unterlassenen Zeugeneinvernahme zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 196 ZPO; § 281a ZPO
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