Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Fälligstellung des Werklohns trotz unzureichender Werkausführung und Verweigerung der Verbesserung durch den Werkbesteller strittig. Wie ist dahingehend eine Pönale bei Verweigerung der Mitwirkungspflicht zu sehen?
Rechtsgrundlagen: § 922 ABGB; § 1168 ABGB; § 1170 ABGB; § 1336 ABGB