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Kein Rechtsmittel gegen die Verfahrensunterbrechung wegen Verordnungsprüfung

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall (Bearbeitung)ecolex 2011/57ecolex 2011, 129 - 130 Heft 2 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt auf dem Weg zu seiner Entscheidung fest, dass eine Verfahrensunterbrechung wegen einer Verordnungsprüfung ein Rechtsmittel nicht zu rechtfertigen vermag.

Rechtsgrundlagen: Art 89 Abs 2 B-VG; Art 139 Abs 1 B-VG; § 190 ZPO; § 192 ZPO

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