Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet der Frage eine klärende Antwort zu, ob sich der Dienstnehmer erzieltes Einkommen anrechnen lassen muss, wenn die Erbringung seiner Arbeitsleistung aus Gründen, die aus der Sphäre des Dienstgeber stammen, unterbleibt.
Rechtsgrundlagen: § 1155 ABGB