Zusammenfassung: Die erkennende Instanz musste sich in vorliegender Sache mit der Frage befassen, ob außerbetriebliches Vermögen iZm dem Ankauf von Risikopapieren vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 2 KStG; § 7 Abs 3 KStG
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Zusammenfassung: Die erkennende Instanz musste sich in vorliegender Sache mit der Frage befassen, ob außerbetriebliches Vermögen iZm dem Ankauf von Risikopapieren vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 2 KStG; § 7 Abs 3 KStG
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